Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche

Im Plenum sprach ich zur Anti-Geldwäsche Verordnung, die ich als Berichterstatter für die EVP Fraktion verhandelt habe. Dieses ambitionierte europäische Rahmenwerk ist ein entscheidender Schritt im Kampf gegen das organisierte Verbrechen.

Rede vom Mittwoch, 24. April 2024 – Straßburg

Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir nun nach fast dreijähriger Verhandlung heute endlich über dieses Geldwäschepaket abstimmen können. Ich bedanke mich wirklich herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit. Ein sehr großes Lob an die belgische Ratspräsidentschaft, die dafür gesorgt hat, dass wir letztendlich zum Schluss das Paket auch noch schlussverhandeln konnten.

Wir haben ein ambitioniertes europäisches Rahmenwerk geschaffen, ohne dabei Maß und Mitte zu verlieren. Entscheidend war, dass sich letztendlich auch ein risikobasierter Ansatz durchgesetzt hat. Dadurch vermeiden wir unnötigen Prüfungsaufwand und verhindern Wettbewerbsnachteile für unsere europäischen Unternehmen.

Es ist entscheidend, dass Geldwäschebekämpfung auch in der Praxis umsetzbar ist und unsere Bürger und unsere Wirtschaft nicht unverhältnismäßig mit Bürokratie überfordert werden. Einen wichtigen Beitrag zu dieser effektiven Geldwäschebekämpfung wird sicherlich auch künftig die Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt leisten. Ich freue mich, dass die Behörde in Deutschland angesiedelt wird.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament