Der ECON Ausschuss ist aufgrund seiner breiten Zuständigkeit einer der wichtigsten Ausschüsse des Europäischen Parlaments. Zu seinem Spektrum von Themen gehören die makroökonomische Politik und die Währungspolitik, beispielsweise das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), bis hin zu Finanzdienstleistungen, darunter u. a. die Regelung und Überwachung von Finanzdienstleistungen, -institutionen und -märkten, die Bankenunion, die Kapitalmarktunion und das internationale Währungs- und Finanzsystem.
Außerdem ist der ECON-Ausschuss für Wettbewerbs- und Steuerfragen zuständig. Neben seiner legislativen Rolle spielt der Ausschuss eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle der Exekutive, beispielsweise im Rahmen des Europäischen Semesters im Hinblick auf die Bankenunion und im Bereich der von der Kommission auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen erlassenen delegierten Rechtsakte.
Der ECON Ausschuss steht im regelmäßigen Kontakt mit den Generaldirektionen COMP (Wettbewerb), ECOFIN (Wirtschaft und Finanzen), EUROSTAT (Europäische Statistiken), FISMA (Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion) und TAXUD (Steuern und Zollunion) der Europäischen Kommission und ihren zuständigen Kommissaren.
Entsprechend seinem Zuständigkeitsbereich ist der ECON-Ausschuss unter anderem für den regelmäßigen Kontakt mit den folgenden Organen und Einrichtungen verantwortlich:
Der Ausschuss überwacht die Arbeit dieser Organe und Einrichtungen mit verschiedenen Mitteln, einschließlich Berichten und Aussprachen. Im Rahmen seiner traditionellen Rolle als Forum für die Rechenschaftspflicht der EZB veranstaltet der ECON-Ausschuss vierteljährlich einen währungspolitischen Dialog – eine öffentliche Aussprache mit dem Präsidenten der EZB im Ausschuss – und verabschiedet einen Jahresbericht über die Tätigkeiten der EZB.
Seit der Schaffung einer Finanzaufsichtsstruktur in der EU auf Ersuchen des Parlaments sind alle einschlägigen europäischen Behörden (Europäische Zentralbank, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Europäischer Ausschuss für Systemrisiken) gegenüber dem ECON Ausschuss rechenschaftspflichtig. In jüngster Zeit schloss das Parlament eine interinstitutionelle Vereinbarung mit der EZB, in der es die Modalitäten seiner Aufsicht über das Aufsichtsgremium der EZB festlegte, und eine Vereinbarung mit dem SRB über die Ausübung der demokratischen Rechenschaftspflicht und die Aufsicht über die Wahrnehmung der diesem Organ übertragenen Aufgaben.
Der ECON-Ausschuss hat eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der parlamentarischen Aufsicht und der demokratischen Legitimität von Finanzhilfeprogrammen gespielt.
Außerdem pflegt der ECON-Ausschuss regelmäßige Kontakte und führt Aussprachen mit internationalen Organen und Einrichtungen, dazu gehört u. a. der Internationale Währungsfonds (IWF), der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS), der Finanzstabilitätsrat (FSB) und das International Accounting Standards Board (IASB).
Der INTA-Ausschuss befasst sich mit der Gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union und mit allen Angelegenheiten ihrer Außenwirtschaftsbeziehungen. Das umfasst insbesondere die finanziellen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Drittstaaten, die internationale Normung und die Beziehungen des Europäischen Parlaments zu den internationalen Organisationen, die sich mit Handel beschäftigen, vor allem zur Welthandelsorganisation (WTO). Der Ausschuss arbeitet dabei mit den interparlamentarischen Delegationen des Europäischen Parlaments zusammen.
Der INTA-Ausschuss bewertet alle Handels- und Investitionsabkommen der EU, überprüft die Arbeit der Kommission vor Beginn von Verhandlungen und währenddessen und hat bei dem Rechtsrahmen, in dem Handel stattfindet, Mitentscheidungsrecht. Handelsabkommen und Rechtsakte können nur mit Zustimmung des EP in Kraft treten.
Dieser Ausschuss ist im Rahmen der Arbeitspolitik der Europäischen Union für Fragen der Beschäftigung, der Berufsausbildung sowie für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Rentnern zuständig. Außerdem befasst er sich mit allen Fragen der Sozialpolitik der Europäischen Union. Dies betrifft etwa Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Förderung des sozialen Dialogs sowie die Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt – mit Ausnahme der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, für die der Geschlechterausschuss des Parlaments zuständig ist. Außerdem befasst sich der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten mit der Verwendung der Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds und pflegt die Beziehungen des Europäischen Parlaments zu Einrichtungen wie dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und anderen einschlägigen Institutionen der EU und internationaler Organisationen.
Der ECON Ausschuss ist aufgrund seiner breiten Zuständigkeit einer der wichtigsten Ausschüsse des Europäischen Parlaments. Zu seinem Spektrum von Themen gehören die makroökonomische Politik und die Währungspolitik, beispielsweise das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), bis hin zu Finanzdienstleistungen, darunter u. a. die Regelung und Überwachung von Finanzdienstleistungen, -institutionen und -märkten, die Bankenunion, die Kapitalmarktunion und das internationale Währungs- und Finanzsystem.
Außerdem ist der ECON-Ausschuss für Wettbewerbs- und Steuerfragen zuständig. Neben seiner legislativen Rolle spielt der Ausschuss eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle der Exekutive, beispielsweise im Rahmen des Europäischen Semesters im Hinblick auf die Bankenunion und im Bereich der von der Kommission auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen erlassenen delegierten Rechtsakte.
Der ECON Ausschuss steht im regelmäßigen Kontakt mit den Generaldirektionen COMP (Wettbewerb), ECOFIN (Wirtschaft und Finanzen), EUROSTAT (Europäische Statistiken), FISMA (Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion) und TAXUD (Steuern und Zollunion) der Europäischen Kommission und ihren zuständigen Kommissaren.
Entsprechend seinem Zuständigkeitsbereich ist der ECON-Ausschuss unter anderem für den regelmäßigen Kontakt mit den folgenden Organen und Einrichtungen verantwortlich:
Der Ausschuss überwacht die Arbeit dieser Organe und Einrichtungen mit verschiedenen Mitteln, einschließlich Berichten und Aussprachen. Im Rahmen seiner traditionellen Rolle als Forum für die Rechenschaftspflicht der EZB veranstaltet der ECON-Ausschuss vierteljährlich einen währungspolitischen Dialog – eine öffentliche Aussprache mit dem Präsidenten der EZB im Ausschuss – und verabschiedet einen Jahresbericht über die Tätigkeiten der EZB.
Seit der Schaffung einer Finanzaufsichtsstruktur in der EU auf Ersuchen des Parlaments sind alle einschlägigen europäischen Behörden (Europäische Zentralbank, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Europäischer Ausschuss für Systemrisiken) gegenüber dem ECON Ausschuss rechenschaftspflichtig. In jüngster Zeit schloss das Parlament eine interinstitutionelle Vereinbarung mit der EZB, in der es die Modalitäten seiner Aufsicht über das Aufsichtsgremium der EZB festlegte, und eine Vereinbarung mit dem SRB über die Ausübung der demokratischen Rechenschaftspflicht und die Aufsicht über die Wahrnehmung der diesem Organ übertragenen Aufgaben.
Der ECON-Ausschuss hat eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der parlamentarischen Aufsicht und der demokratischen Legitimität von Finanzhilfeprogrammen gespielt.
Außerdem pflegt der ECON-Ausschuss regelmäßige Kontakte und führt Aussprachen mit internationalen Organen und Einrichtungen, dazu gehört u. a. der Internationale Währungsfonds (IWF), der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS), der Finanzstabilitätsrat (FSB) und das International Accounting Standards Board (IASB).
Der INTA-Ausschuss befasst sich mit der Gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union und mit allen Angelegenheiten ihrer Außenwirtschaftsbeziehungen. Das umfasst insbesondere die finanziellen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Drittstaaten, die internationale Normung und die Beziehungen des Europäischen Parlaments zu den internationalen Organisationen, die sich mit Handel beschäftigen, vor allem zur Welthandelsorganisation (WTO). Der Ausschuss arbeitet dabei mit den interparlamentarischen Delegationen des Europäischen Parlaments zusammen.
Der INTA-Ausschuss bewertet alle Handels- und Investitionsabkommen der EU, überprüft die Arbeit der Kommission vor Beginn von Verhandlungen und währenddessen und hat bei dem Rechtsrahmen, in dem Handel stattfindet, Mitentscheidungsrecht. Handelsabkommen und Rechtsakte können nur mit Zustimmung des EP in Kraft treten.
Dieser Ausschuss ist im Rahmen der Arbeitspolitik der Europäischen Union für Fragen der Beschäftigung, der Berufsausbildung sowie für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Rentnern zuständig. Außerdem befasst er sich mit allen Fragen der Sozialpolitik der Europäischen Union. Dies betrifft etwa Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Förderung des sozialen Dialogs sowie die Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt – mit Ausnahme der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, für die der Geschlechterausschuss des Parlaments zuständig ist. Außerdem befasst sich der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten mit der Verwendung der Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds und pflegt die Beziehungen des Europäischen Parlaments zu Einrichtungen wie dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und anderen einschlägigen Institutionen der EU und internationaler Organisationen.
Ralf Seekatz MdEP
Ralf Seekatz MdEP
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