Liebe Leserin, lieber Leser,
als Abgeordneter des Europäischen Parlaments erhalte ich regelmäßig Anfragen bezüglich etwaiger Fördermöglichkeiten durch die Europäischen Union für individuelle Projektvorhaben. Mir ist bewusst, dass die Vielzahl der Programme, Fonds, Zuschüsse, Finanzhilfen etc. überfordernd sein kann.
Daher habe ich mich zusammen mit meinem Büro dazu entschieden, an dieser Stelle einige Informationen übersichtlich bereitzustellen, die Sie bei der Auswahl des richtigen Förderinstrumentes unterstützen können. Für weitere Informationen eignen sich weiterführende Internetseiten, auf die in den jeweiligen Passagen verwiesen wird. Diese Seite soll Ihnen folglich dabei helfen, zunächst einen ersten Überblick über das europäische Förderwesen zu gewinnen und es in den Grundzügen verständlich machen. Nutzen Sie die klickbaren Passagen (Slider) unterhalb, um direkt eine Antwort auf die Frage zu erhalten, die Sie interessiert.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, sofern noch Fragen offen sein sollten. Geben Sie mir und meinem Büro auch gerne eine Rückmeldung zu dieser Internetseite, z. B. wenn Ihnen noch etwas fehlt oder unverständlich ist. Wir nehmen regelmäßig Updates und Erweiterungen vor.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Seekatz MdEP
Mit Blick auf europäische Fördermöglichkeiten muss zunächst zwischen drei »Säulen« unterschieden werden: EU-Struktur- und Investitionsfonds, EU-Aktionsprogrammen und EU-Außenhilfeinstrumenten. Da letztere – zumindest mit Blick auf die Anfragen an mein Büro – tendenziell weniger nachgefragt sind, werden diese in dieser Handreichung nicht thematisiert.
Bei EU-Strukturfonds handelt es sich um ein Instrument der EU-Regionalpolitik. Das übergeordnete Ziel dieser Fonds besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung in sämtlichen EU-Ländern zu unterstützen (Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen und gesunden europäischen Wirtschaft und Umwelt). In Rheinland-Pfalz spielen insbesondere folgende Struktur- und Investitionsfonds eine Rolle:
Diese Fonds bilden eine Art »Dach«, unter dem sich noch einmal weitere Fördermöglichkeiten, wie das Programm »LEADER« versammeln (mehr zu LEADER unter Frage 7). Ein wichtiger Aspekt ist außerdem, dass diese Fonds von den EU-Ländern im Rahmen von Partnerschaftsvereinbarungen verwaltet werden. Diese Partnerschaftsvereinbarungen bilden ein strategisches Dach, unter dem festgelegt ist, wie die Mittel verwendet werden (dürfen).
Stellen Sie sich einmal vor, sämtliche Förderanträge würden auf zentraler europäischer Ebene bearbeitet und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer EU-Behörde, z. B. in Brüssel, würden darüber entscheiden, ob ein Projekt im Westerwaldkreis (oder einem anderen Landkreis) gefördert wird oder nicht. Zu Recht würde die Frage gestellt, wie eine solche Entscheidungsfindung aussehen soll und ob diese letztlich fundiert getroffen werden kann – ist Brüssel schließlich doch einige hundert Kilometer vom Ort des Geschehens entfernt. Hier kommt nun die Partnerschaftsvereinbarung der EU mit der Bundesrepublik Deutschland ins Spiel. Sie kann als strategischer Leitfaden verstanden werden, der beschreibt, welche Maßnahmen in Deutschland grundsätzlich förderfähig sind. Wer in den Genuss einer Förderung kommt, wird jedoch nicht auf Ebene der Bundesrepublik entschieden, sondern im Regelfall durch die Bundesländer. Sie sind auch diejenigen, die Förderprogramme für spezielle Projekte im Einklang mit der Partnerschaftsvereinbarung auflegen und die Förderrichtlinien festlegen. Ausgenommen davon ist der ESF, für den auch ein Bundesförderprogramm existiert. Daher unterscheiden sich die Förderprogramme auch von Bundesland zu Bundesland.
Ehrlich gesagt: keine. Als Europaabgeordneter habe ich selbstverständlich keinen Einfluss auf die Vergabe von Fördermitteln aus Struktur- und Investitionsfonds oder anderen Förderprogrammen. Das ist auch richtig so.
Da die Förderprogramme und -richtlinien für Struktur- und Investitionsfonds im Regelfall durch die Bundesländer auf- und festgelegt werden, kenne ich in der Regel auch nicht die konkreten Fördervoraussetzungen, Auflagen und Bedingungen im Detail.
Bitte haben Sie also Verständnis dafür, dass mein Büro und ich in der Regel keine konkreten Förderzusagen oder verbindliche Aussagen treffen können, wenn Sie uns Ihr Vorhaben schildern und sich nach Fördermöglichkeiten erkundigen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Recherche, falls sich hier Hindernisse auftun sollten.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen in der Theorie immer zwei Dinge zusammenkommen. Sie werden es bereits vermuten: ein förderfähiges Projekt und ein darauf abgestimmtes Förderprogramm.
In der Praxis ist es allerdings nur selten der Fall, dass Ihre Projektidee mit einer konkreten Ausschreibung zusammenfällt und Idee und Ausschreibung wie »Faust auf Auge« zusammenpassen. Bei Ihrer Recherche nach Förderprogrammen sollten Sie daher auch immer überlegen, welche Merkmale Ihr Projekt besonders machen und/oder ob sich ein gewisser Modellcharakter ergibt.
Denn oftmals werden Förderprogramme mit Blick auf ganz spezielle Kriterien aufgelegt: Vielleicht zeichnet sich Ihr Projekt in Grenznähe durch einen besonders grenzüberschreitenden Charakter aus, weil es Nationen miteinander verbindet. Vielleicht können Sie im Zuge einer geplanten Maßnahme aber auch die Barrierefreiheit erhöhen. Legen Sie Ihr Augenmerk also (auch) auf spezielle Aspekte – und lassen Sie vielleicht auch Ihrer Kreativität einmal freien Lauf.
Hier wird es leider ein wenig kompliziert, aber auch diese Hürde ist zu schaffen. Wenn Sie sich eingehend informieren, finden Sie schnell die richtigen Ansprechpartner. Denn die Landesregierungen der Bundesländer benennen häufig wiederum Akteure (z. B. Ministerien oder Referate), die für die konkrete »Verwaltung« eines Förderprogramms zuständig sind. Hier muss man sich manchmal ein wenig »durchhangeln«, um an die richtige Stelle zu gelangen.
Hier daher ein paar Informationen, wie Sie bei der Suche nach einem geeigneten Förderprogramm vorgehen können. Diese Empfehlungen sind nicht auf Förderprogramme beschränkt, die sich aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds speisen.
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über konkrete Fördermöglichkeiten. Nutzen Sie dafür zuerst die Förderdatenbank des Bundes: www.foerderdatenbank.de. Dort ist eine Vielzahl von Programmen zur Förderung und Finanzierung hinterlegt, die von EU, Bund oder Ländern aufgelegt wurden. Nutzen Sie unbedingt die Filtermöglichkeiten, um relevante Ergebnisse zu erhalten. Die in der Förderdatenbank enthaltenen Programme sind im Regelfall auch mit einem Ansprechpartner versehen.
Wenn Sie nicht fündig geworden sind, sollten Sie noch nicht aufgeben. Wenn Sie für kommunale Gebietskörperschaften und öffentlich-private Partnerschaften in Rheinland-Pfalz recherchieren, sollten Sie einmal die Internetseite des Förderlotsen konsultieren, der im Auftrag des Landes handelt. Dort finden Sie auch einen direkten Kontakt: https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-kommunalen-bereich/foerderlotse/.
Ansonsten kann Ihnen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz weiterhelfen. Auf deren Seite können Sie nach Wirtschaftsförderung, Wohnraumförderung, dem DigitalPakt Schule und Unwetterhilfen suchen: https://isb.rlp.de/service/foerderung.html. Als Unternehmen sollten Sie bei Ihrer Recherche auch die Unterstützung der IHK (hier: Koblenz) in Erwägung ziehen: https://www.ihk.de/koblenz/.
Denken Sie nicht nur an Förderprogramme von EU, Bund und Land, sondern auch an Ihren Kreis oder Ihre heimische Verbandsgemeinde. Es kann sich auch lohnen, einmal zu überprüfen, ob es in Ihrem Landkreis eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft gibt.
Ein besonderes Programm, dass sich durch seine »Regionalität« auszeichnet und sich insbesondere kommunale und private Projektträger richtet, ist LEADER: https://enrd.ec.europa.eu/leader-clld_de.
LEADER stellt ein EU-Förderprogramm dar, das die Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes verfolgt. Hinter der Abkürzung LEADER verbirgt sich die Bezeichnung »Liaison entre actions de développement de l’economie rurale« (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Ländlichen Wirtschaft). Die Besonderheit an LEADER besteht darin, dass hier ein so genannter »bottom-up«-Ansatz verfolgt wird. Die »Lokalen Aktionsgruppen« (LAG), die sich aus mehreren Akteuren der jeweiligen Region zusammenschließen, erarbeiten ein auf die Region zugeschnittenes Entwicklungskonzept, die LILE (Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie). Solche Akteure können beispielsweise engagierte Bürger, politische Vertreter der Region oder Personen von lokalen Wirtschafts- und Sozialpartnern sein. Die LILE gibt darüber Auskunft, welche konkreten Ziele in der jeweiligen LEADER-Region verfolgt werden und dient als Entscheidungsgrundlage für die Förderung bestimmter Projekte. Förderwürdige Projekte sollten den in der jeweiligen LILE verankerten Entwicklungszielen Rechnung tragen. Da die konkreten Entwicklungsziele für jede LEADER-Region voneinander abweichen können, empfiehlt es sich, die Website der zuständigen LAG zu besuchen und dort weitere Informationen einzuholen. Die LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz sind hier aufgelistet: https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-laendlichen-raum/leader/. Hinweis: Nicht alle Regionen in Rheinland-Pfalz sind LEADER-Aktionsgebiete.
Im Gegensatz zur Strukturförderung werden die Mittel der Aktionsprogramme zentral in Brüssel von den verschiedenen Generaldirektionen der Europäischen Kommission oder über deren Exekutivagenturen verwaltet. Das bedeutet auch, dass hier die Entscheidung über etwaige Zuwendungen getroffen werden und ein freier Wettbewerb um die EU-Gelder besteht (wobei eine geografische Ausgewogenheit angestrebt wird).
Die Ausschreibungen/Aufrufe, d. h. »Calls« zur Einreichung von Projekten zu verschiedenen EU-Programmen, finden Sie im Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Weitere Informationen erhalten Sie zudem unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders_de.
Noch ein Tipp: die Menge der Informationen und Programme kann überwältigend sein. Nutzen Sie Europe Direct, um Unterstützung zu erhalten. Sie erreichen Europe Direct telefonisch, schriftlich oder persönlich: https://european-union.europa.eu/contact-eu_de. Mit Blick auf Fördermöglichkeiten empfiehlt es sich, eine schriftliche Anfrage anzureichen. Sie erhalten in der Regel innerhalb von drei Tagen eine Antwort.
Dieser kurze »Leitfaden« liefert einen überschaubaren Überblick im komplexen Feld diverser Fördermöglichkeiten. Ich hoffe sehr, dass er Ihnen einen Mehrwert bieten konnte. Wenn Ihnen noch etwas fehlt und/oder Sie mir und meinem Team eine Rückmeldung dazu geben möchten, schreiben Sie gerne eine E-Mail an ralf.seekatz@europarl.europa.eu. Unser Ziel ist es, den Leitfaden regelmäßig zu überarbeiten, sodass sukzessive weitere Fragen beantwortet werden können.
Stand: 28. Juli 2022. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Über das Formular unterhalb können Sie meinem Büro und mir Ihre Wünsche und Ideen zur Verbesserung dieses Leitfadens mitteilen. Egal, ob Ihnen eine Information fehlt oder Sie etwas unverständlich finden: jede Anregung hilft, um diese Seite zu verbessern und damit auch das europäische Förderwesen verständlicher zu machen.
Wenn Sie bereits ein Projekt als Projektträger umgesetzt haben, das aus europäischen Mitteln gefördert/unterstützt wurde, freue ich mich daher über Ihre Mitteilung und eine kurze Beschreibung zur Umsetzung des Vorhabens. Dies können Sie über folgendes Formular tun: