Schärfere Asylregeln endgültig beschlossen!

Nach fast zehnjährigen Debatten können die neuen europäischen Asylregeln in Kraft treten.

Nachdem das Europäische Parlament den neuen schärferen Asylregeln bereits in der Plenarwoche im April zugestimmt hat, stimmten nun in dieser Woche auch die Mitgliedsstaaten zu.

Im Einzelnen bedeutet das:

Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen:

  • Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen so an der Weiterreise gehindert werden. Dies betrifft etwa Menschen aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch, die eine höchstens 20-prozentige Anerkennungsquote in der EU haben. Hierzu sollen zu Beginn 30.000, bis 2028 120.000 Plätze in Grenzlagern geschaffen werden. Juristisch gesehen reisen die Asylbewerber somit nicht in die EU ein um einen Antrag zu stellen.
  • Die Mitgliedsländer können Asylbewerber künftig in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien zurückschicken. Voraussetzung ist, dass Migranten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, etwa durch Angehörige.

Neuer Verteilmechanismus:

  • Es greift ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. So will die EU jährlich mindestens 30.000 Migranten aus Italien oder Griechenland umverteilen. Auf Deutschland kämen theoretisch rund 6.600 Menschen pro Jahr zu.
  • Staaten wie Ungarn können sich von einer Aufnahme „freikaufen“, im Gespräch sind 20.000 Euro pro Migrant. Alternativ können sie Grenzbeamte entsenden oder Projekte in Drittländern finanzieren. Das ist nicht befriedigend, aber eine bessere Lösung als ständige Verfahren zu führen und EU-Gelder einzufrieren. Ausschließlich mit Druck haben wir hier bisher nichts erreicht, eine geregelte Lösung gefunden zu haben ist gut.

Erfassung der Migranten:

  • Grenzländer wie Italien oder Griechenland sollen biometrische Fingerabdrücke oder Fotos der Migranten in der Eurodac-Datenbank der EU registrieren.
  • Wer ein „Sicherheitsrisiko“ darstellt, soll speziell gekennzeichnet werden, vor allem bei Verbindungen zu „Terrorgruppen“.
  • Der Schnell-Check soll maximal sieben Tage dauern.

Zur Umsetzung der neuen Asylregeln haben die Mitgliedsstaaten nach EU-Recht 2 Jahre Zeit. Ich hoffe aber, dass die Ampelregierung umgehend mit der Umsetzung beginnt, um unsere Landkreise schnell zu entlasten!

Die neuen Regeln sind ein wichtiger Schritt um die katastrophalen Zustände sowohl an den Außengrenzen als aber auch in den Asylzentren in Deutschland zu bekämpfen. Wir müssen als Europäer die Kontrolle über unsere Grenzen behalten und wissen, wer in die EU einreist.

Das Asylrecht bleibt gerade für die CDU eines der wichtigsten Menschenrechte überhaupt. Wer nach Asylrecht Anrecht auf Schutz hat, muss diesen auch bekommen. Gleichzeitig muss aber auch gelten, dass wer kein Anrecht auf Schutz hat, die EU auch wieder verlassen muss. Mit den neuen Regeln sehe ich eine gute Chance endlich geordnete Verfahren und ein gerechtes Asylsystem zu ermöglichen.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament