Zum Abschluss der Plenarwoche im Juli, die wichtigsten Ergebnisse aus Straßburg kurz zusammengefasst:
Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur möchte die EU-Kommission Feuchtgebiete, Flüsse, Wälder, Grasland, Meeresökosysteme und städtische Gebiete in der EU und die darin vorkommenden Arten wiederherstellen, also re-naturalisieren. Leider ist dieser Gesetzesvorschlag der EU-Kommission ein klassischer Fall von „gut gemeint aber nicht gut gemacht“. Das Gesetz würde zu einem Rückgang der Agrarflächen führen und damit unsere Ernährungssicherheit sowie die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln gefährden. Die Vorlage der EU-Kommission war für CDU und CSU deshalb nicht zustimmungsfähig und wir haben uns sehr intensiv dafür eingesetzt, dass das Parlament dagegen stimmt.
Leider stimmte eine knappe Mehrheit aus Sozialdemokraten, Grünen und Linken für den Vorschlag, der voller Mängel ist.
So wird beispielsweise nicht definiert, was eine Fläche in schlechtem Zustand ausmacht, die wiederhergestellt werden soll. Als Ziel für die Wiederherstellung wird der Zustand von vor 70 Jahren genannt. Dieser ist aber nicht immer erstrebenswert. Drauf weisen beispielsweise die Forstwirtschaft und die Waldbesitzer hin, die ihre Wälder mit neuen Baumarten, die vor 70 Jahren nicht heimisch waren, dringend an die klimatischen Herausforderungen anpassen wollen.
Der Schutz unserer Biodiversität kann nur Hand-in-Hand mit den Menschen funktionieren, die unsere Landschaft pflegen. Das sind in erster Linie unsere Landwirte und Förster . Wir unterstützen keine Verbotspolitik, die zu einem Rückgang der land- und forstwirtschaftlichen Flächen führen wird und damit unsere Ernährungssicherheit gefährdet. Um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen können wir nur gemeinsam mit allen Beteiligten, mit den Land- und Fortwirten und mit allen Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich sein. Dafür benötigen wir ein Anreizsystem statt Verboten und Verordnungen.
Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission für ein gutes Ergebnis einsetzen, um gemeinsam mit allen Beteiligten, mit den Land- und Fortwirten und mit allen Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich unsere Natur und Artenvielfalt zu schützen.
Das Europaparlament hat in dieser Woche den europäischen Chips Act angenommen. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Grundstein für die europäische Halbleiterindustrie. Künftig soll die Entwicklung, Herstellung und Verpackung von Halbleitern in der EU mit bis zu 43 Milliarden Euro gefördert werden. Die Investitionen sollen unter anderem aus dem EU-Haushalt und der Pirvatwirtschaft kommen.
Die EU will mit dem Chip-Gesetz sicherstellen, dass europäische Unternehmen im Wettbewerb mit chinesischen oder amerikanischen Unternehmen bestehen können. Dies ist gerade jetzt, angesichts der schnell voranschreitenden Digitalisierung und Technologisierung und des damit verbundenen hohen Bedarfs an Halbleitern ein dringend benötigtes Signal an den Wirtschaftsstandort Europa.
Der EU-Chips Act beruht auf drei Säulen: öffentlichen Fördermaßnahmen für die Entwicklung von innovativen Halbleitern, der finanziellen Förderung von innovativen Produktionsstandorten für mehr Versorgungssicherheit und einem Monitoring der Lieferkette von Halbleitern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz Europas zu stärken.
Kleine und mittlere Unternehme (KMU) sind das Rückgrat unserer Wirtschaft, doch leider gab es in den letzten Jahren wenig politische Fortschritte in der europäischen Politik für kleine und mittlere Unternehmen. Die CDU/CSU-Gruppe setzt sich beispielsweise schon lange für einen Beauftragten für kleine und mittlere Unternehmen in der EU-Kommission sowie einen KMU-Test und ein europäisches Belastungsmoratoirum für neue Gesetzgebung ein. Auch „One-in-one-out“, das Prinzip das für jede Gesetzgebung eine alte abgeschafft werden sollte, ist eines unserer wichtigen Anliegen. Bürokratie und zu viele Regeln können beispielsweise kleinen und mittelständischen Bäckern, Landwirten oder Metallbauern die Luft zum Atmen nehmen.
Diese Woche debattierte das Europaparlament über die Mittelstandspolitik der EU und verabschiedete eine Resolution dazu. KMU müssen endlich stärker in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Dass von der EU-Kommission für September angekündigte Entlastungspaket für kleine und mittlere Unternehmen muss ein Anfang wird, dass Erleichterungen für KMU endlich eine zentrale Rolle in der europäischen Politik einnehmen.
Es ist gut, dass die EU den Umgang mit der COVID-Pandemie aufarbeitet und sich so für die Zukunft wappnet. Die anfänglichen Probleme der Pandemie wurden letztlich gut bewältigt. Zu diesem Fazit kommt der Absclhlussbericht des parlamentarischen Sonderausschusses Covi-10, der in dieser Plenarwoche verabschiedet worden ist. 17 Monate lang haben die Abgeordneten sich über die Pandemiemaßnahmen gebeugt und Schlussfolgerungen für künftige Pandiemen erarbeitet.
Für CDU und CSU ist dabei von Anfang an klar gewesen, dass die Wirksamkeit von Impfungen sowie die Notwendigkeit der europäischen Kooperation an oberster Stelle stehen müssen. Da Viren machen an den Grenzen nicht halt machen, war es falsch, dass sich viele europäische Mitgliedstaaten in den ersten Wochen der Pandemie so verhalten hatten, als handele sich um ein rein nationales Problem. Darüber hinaus erkannten die Abgeordneten an, dass in zukünftigen Krisen das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen eine noch größere Priorität haben muss. So kritisiert der Sonderausschuss in seinem Abschlussbericht dass Schulen geschlossen waren, während teilweise Feiern erlaubt war.
Bei der Beschaffung der Impfstoffe gab es ganz zu Beginn Probleme, aber schon am 1.7.2021 war die Impfrate in der EU größer als in den USA. Deswegen ist es wichtig, weiterhin gute Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung zu haben. Die EVP-Fraktion setzt sich daher nach wie vor für den Schutz des geistigen Eigentums ein. Die mRNA-Technologie hat nicht nur geholfen, aus der Pandemie zu kommen, sie bietet auch riesige Chancen, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Krebs.