Ralf Seekatz MdEP - Für Rheinland-Pfalz in Europa

Haushaltsgipfel

Beim dem Haushaltsgipfel am 19. November blockierten Polen und Ungarn die Verabschiedung der Corona-Hilfen aus eigenem Interesse. Eine Verknüpfung von Auszahlungen mit der Überprüfung rechtsstaatlicher Grundsätze lehnen sie ab.

Wer die Unabhängigkeit seiner Gerichte nicht gewährleistet und versucht Einfluss auf richterliche Entscheidungen zu nehmen, wer Journalisten bedroht oder unabhängige Medien durch regierungsnahe Unternehmen übernehmen lässt, darf nicht von europäischem Geld profitieren.

Es werden harte Verhandlungen bis zum nächsten Zusammentreffen der Staats- und Regierungschefs am 10. Dezember.

Sollten Polen und Ungarn ihre Blockadehaltung nicht aufgeben und zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehren, müssen wir notfalls auch schwere Geschütze auffahren.

Möglich wäre es zum Beispiel, dass die übrigen 25 Mitgliedsstaaten unter Bezug auf Artikel 7 Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit in den beiden Ländern feststellen.

Daraufhin könnte man ihnen das Stimmrecht in den europäischen Gremien entziehen und somit den Haushaltsrahmen und den Aufbaufonds ohne die Stimmen Polens und Ungarns, aber mit den neuen Rechtsstaatsinstrumenten verabschieden.

Wie unser Fraktionsvorsitzender der EVP-Fraktion Manfred Weber schon richtig festgestellt hat, würden Polen und Ungarn daraufhin sicherlich den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Das wäre sogar eine gute Gelegenheit für Europa zu zeigen, wie unabhängige Gerichte arbeiten und entscheiden, um demokratische Werte und Grundsätze weiterhin zu stärken und zu schützen.

Die Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten hatten sich vor dem Ratsgipfel auf folgende wichtige Forderungen geeinigt:

  • Die Unabhängigkeit der Justiz und schwerwiegende Steuervergehen gehören ausdrücklich zum Anwendungsbereich.
  • Die Definition von Rechtsstaatlichkeit bezieht sich auf die im EU-Vertrag verankerten Grundwerte der Union und die Kopenhagener Kriterien. Verstöße gegen diese stellen nicht nur ein Rechtsstaatlichkeitsproblem, sondern auch ein Problem für die finanziellen Interessen der EU dar.
  • Das Verfahren zur Eröffnung von Sanktionen kann nicht über Jahre hinweg verschleppt oder mutwillig von einzelnen Mitgliedstaaten blockiert werden.
  • Der Schutz von Empfängern von EU-Geldern und Begünstigten gemeinnütziger Projekte, Bürgerinnen und Bürger, NGOs, Landwirte und Firmen wird sichergestellt. Diese sollen nicht für Fehler und Versäumnisse ihrer Regierungen bestraft werden.

    Ich werde mich weiterhin für die Einführung eines Rechtsstaatsmechanismus im Mehrjährigen Finanzrahmen einsetzen.

Für mich ist klar:

„Wer sich nicht an unsere rechtsstaatlichen Grundsätze hält, sollte durch Kürzungen der EU-Mittel streng sanktioniert werden“

*Das Verfahren nach Artikel 7 zum Schutz der Grundwerte der EU wurde mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) eingeführt. Es umfasst zwei Mechanismen: Präventionsmaßnahmen im Falle einer eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte, und Sanktionen, wenn eine solche Verletzung bereits stattgefunden hat. Die möglichen Sanktionen gegen den betroffenen Mitgliedstaat sind in den EU-Verträgen nicht klar definiert, können jedoch die Aussetzung der Stimmrechte im Rat und im Europäischen Rat beinhalten.

Bei beiden Mechanismen muss die endgültige Entscheidung von den Vertretern der Mitgliedstaaten getroffen werden. Die erforderlichen Schwellenwerte, um eine Entscheidung zu erreichen, sind jedoch unterschiedlich. Für den Präventionsmechanismus erfordert ein Beschluss des Rates eine Mehrheit von vier Fünfteln der Mitgliedstaaten, während die Feststellung des Vorliegens einer Verletzung der Einstimmigkeit der Staats- und Regierungschefs bedarf. Der betroffene Mitgliedstaat nimmt an den Abstimmungen nicht teil.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament