Im Zuge der Diskussionen, wie mit Kreml-nahen russischen Oligarchen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine umgegangen werden soll, kam ein leidiges Thema zurück auf die Tagesordnung. Auch wenn es unglaublich klingt, einige europäische Mitgliedsstaaten verteilen Aufenthaltsgenehmigungen oder sogar europäische Staatsbürgerschaften an reiche Investoren, die im Gegenzug in großem Umfang in das entsprechende Land investieren. Insbesondere Malta und Zypern sind hier unrühmliche Vorreiter. Vor allem russische Oligarchen machen von dieser Praxis gerne gebrauch, aber auch Kriminelle und hier vor allem Geldwäscher und Steuerhinterzieher werden auf diesem Wege gerne „Bürger“ der EU. In einem integrierten Binnenmarkt mit Personenfreizügigkeit stellen solche Praktiken ein Problem für die gesamte EU dar.
Die Europäische Kommission hat sich bei diesem Thema viel zu lange der Verantwortung entzogen, indem Sie darauf hinwies, dass die Regeln für die Vergabe von Staatsbürgerschaften von den Mitgliedsstaaten gemacht würden. Da die Kommission sonst gerne vom Konzept der „Unionsstaatsbürgerschaft“ spricht, sind diese Ausflüchte doch recht fadenscheinig. Erst in den vergangenen zwei Jahren ist man in der Kommission aufgewacht und hat wegen der Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren Vertragsverletzungsverfahren gegen Malte und Zypern angestrengt.
Das ist ein guter Ansatz, einfacher wäre es aber, den Schaden gar nicht erst entstehen zu lassen. Sogenannte goldene Pässe oder goldene Visa sollten grundsätzlich vollständig verboten werden. Sollte dies nach Prüfung aufgrund rechtlicher Erwägungen nicht möglich sein, braucht es aber zumindest strenge Mindestvorgaben, die bis an die Grenze des rechtlich Möglichen gehen. Wir können es nicht hinnehmen, dass Kriminellen und Oligarchen der rote Teppich ausgerollt wird. Es muss klar sein, dass EU-Staatsbürgerschaften nicht käuflich sind!
Die Europäische Kommission muss das Thema angehen und ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge nachkommen. Sie muss einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Plenarwoche klar signalisiert, dass es dazu bereit ist, eine solche Initiative zu unterstützen!