Geldwäscheverordnung abgestimmt

Einigung nach vierzehnmonatiger Verhandlung!

Ein hartes Stück Arbeit liegt hinter uns. Nach unzähligen Verhandlungstagen, bei denen ich für meine Fraktion Berichterstatter war, haben wir heute im Wirtschafts- und im Innenausschuss die verbleibenden drei Teile des Gelwäschepaketes abgestimmt:

  • Bargeldobergrenze

Wir von der CDU/CSU-Gruppe wollen eine Bargeldobergrenze von 10 000 Euro. SPD, Grüne und FDP forderten eine völlig absurde Grenze von 3000 Euro. Wir haben uns zunächst auf 7000 Euro verständigt. Ich bin mir sicher, dass der Rat in den Trilogverhandlungen einen Wert von 10.000 Euro anstreben wird. Ab diesem Wert müssen Bankkunden in Deutschland auch heute schon nachweisen, woher ihr Geld stammt!

  • Weniger Bürokratie

Geldwäschebekämpfung muss auch in der Praxis umsetzbar sein und darf unsere Bürger sowie die vielen kleinen und mittleren Banken und Sparkassen nicht mit völlig unverhältnismäßiger Bürokratie überfordern. In der Vergangenheit wurde eine Vielzahl der Verdachtsmeldungen nicht verarbeitet. Mit dem neuen Ansatz geht es uns nun darum die großen Fische zu fangen.

  • EU-weite Harmonisierung

Durch die starke Fragmentierung hatten wir in den entscheidenden Bereichen bisher keine einheitlichen Rahmenbedingungen. Die organisierte Kriminalität war immer einen Schritt voraus. Dank des gemeinsamen europäischen Regelwerks können die bestehenden Schlupflöcher geschlossen werden. Verdachtsmeldungen wird zentralisiert nachgegangen.

  • Berufsgeheimnis bleibt erhalten

Das Berufsgeheimnis der rechtsberatenden Berufe und der Steuerberater bleibt bestehen. Die Ampel in Europa wollte dieses bis zur Unkenntlichkeit aufweichen.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament