Europäischer Gerichtshof gibt Grünes Licht für Rechtsstaatsmechanismus: Wer Rechtsstaatlichkeit verletzt muss mit Sanktionen rechnen

Der Europäische Gerichtshof hat heute die neuen Regeln zur Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtmäßig erklärt. Das höchste Europäische Gericht wies die Klagen von Ungarn und Polen ab. Damit ist der Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus frei. Damit können künftig Mitgliedstaaten, die gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen, Gelder aus dem EU-Haushalt gestrichen werden.

Das Urteil bestätigt endgültig unsere Rechtsauffassung: In offensichtlichen und systemischen Fällen, in denen bereits seit mehreren Jahren weitreichende Verstöße, die die ordnungsgemäße Handhabung des EU-Budgets gefährden, festzustellen sind, muss die Kommission jetzt unmittelbar handeln. Hierzu zählen zum Beispiel Fälle von nicht geahndetem Subventions- und Ausschreibungsbetrug mit staatlicher Unterstützung, fehlender Zugang zu oder eine völlige Gleichschaltung der Justiz, Repressalien gegen Richter und Staatsanwälte sowie eine Unterstützung oligarchischer Strukturen, die die ordnungsgemäße Verwendung oder Einnahme der EU-Finanzmitteln gefährden oder verhindern.

Die Europäische Kommission ist nun aufgerufen, alle 27 Mitgliedstaaten hinsichtlich der im Mechanismus aufgeführten Tatbestände zu überprüfen. Dabei kommt es allerdings nicht auf Tage oder Wochen an, sondern darauf, dass auch die erstmalige Anwendung den zu erwartenden rechtlichen Klagen standhält.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament