EU sorgt für besseren Marktzugang europäischer Unternehmen im internationalen Beschaffungswesen

Bei öffentlichen Vergabeverfahren in der EU kommen regelmäßig Anbieter aus Drittstaaten, z.B. China, zum Zug, die mit künstlich verbilligten Angeboten prestigeträchtige Aufträge in der EU gewinnen konnten. Die U-Bahn-Tunnel in Stockholm und die Pelješac-Brücke in Kroatien sprechen als Beispiele für sich. Gleichzeitig blieb europäischen Anbietern der Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren in Drittstaaten oft verwehrt. Dieser wettbewerbsverzerrenden Praxis schieben wir jetzt in der EU mit einem neuen Handelsinstrument einen Riegel vor.

Zukünftig können Angebote aus Drittstaaten bei öffentlichen Vergabeverfahren in der EU entweder mit einem Preisaufschlag versehen oder gänzlich von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern sich der betroffene Drittstaat in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission weigert, seinen öffentlichen Beschaffungsmarkt für EU-Anbieter ebenso weit zu öffnen, wie die EU es für Drittstaatanbieter tut. In diesem Sinne ist das neue Handelsinstrument „IPI“ ein wichtiger Türöffner für europäische Unternehmen in Drittstaaten.

Damit stärken wir den Handlungs- und Gestaltungsspielraum in einem rauen internationalen Handelsumfeld.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament