Zum Abschluss der „Mini“-Plenarwoche in Brüssel, die wichtigsten Ergebnisse wie gewohnt kurz zusammengefasst:
EU-Afrika-Strategie:
Wir wollen die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Afrika erneuern und auf eine neue Basis stellen: Weg von der Geber-Nehmer-Mentalität hin zu einer Partnerschaft auf Augenhöhe, bei der beide Seiten ihre legitimen eigenen Interessen verfolgen, aber auch gemeinsam Themen für die Zusammenarbeit identifizieren und bei diesen zusammenarbeiten. Für uns steht an oberster Stelle, dass sich Afrika von sich heraus wirtschaftlich entwickelt und selbst für seine Sicherheit sorgen kann. Bei der dringend notwendigen Arbeitsplatzschaffung können ausländische Direktinvestitionen helfen, diese hängen jedoch von einer Reihe Bedingungen ab, die die EU nicht allein beeinflussen kann. Als Lösung für die strukturell wichtige Frage mangelnden Risikokapitals schlagen wir die Gründung einer entsprechend ausgerichteten „Europäischen Entwicklungs- und Investitionsbank“ vor sowie die Schaffung einer „Europa AG Afrika“, einer Plattform, auf der verschiedene europäische Anbieter andocken und „Komplettlösungen“ bspw. für größere Infrastruktur- oder Energieprojekte anbieten können. Strukturell ebenso wichtig ist die Überwindung der wirtschaftlichen inner-afrikanischen Fragmentierung. Deshalb fordern wir eine noch stärkere Unterstützung der Afrikanischen Union bei ihren politischen Integrationsbemühungen und der neuen „Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone“ um auch in Afrika eine Binnenmarktdynamik für mehr Wohlstand und Frieden zu entfalten. Das gesamte Positionspapier, das von der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament entwickelt und in dieser Woche verabschiedet wurde finden Sie hier: https://www.cducsu.eu/…/positionspapier_20210325_eu…
Rechtsstaatlichkeit:
Der Konditionalitätsmechanismus ist seit Januar 2021 in Kraft. Nunmehr muss er konsequent umgesetzt werden. Die Aufforderung des Europäischen Rats an die Kommission, Leitlinien zur Umsetzung vorzulegen, darf keine von Polen und Ungarn beabsichtigte Verzögerung nach sich ziehen. Wir fordern die Kommission auf, die Arbeit intensiv voranzutreiben und die Leitlinien bis spätesten Juni vorzulegen. Das Europäische Parlament wird diese Ausarbeitung im Rahmen eines Initiativ-Berichts begleiten und die Kommission zum regelmäßigen Fachdialog einladen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Haushaltskonditionalität als Verordnung unmittelbar anwendbar ist – unabhängig von der Fertigstellung von Leitlinien. Diese Leitlinien sollen lediglich zur Klarheit in der Interpretation und Umsetzung beitragen. Die Auszahlung von EU-Mitteln ist bereits jetzt aufgrund der neuen Gesetzgebung daran gekoppelt, dass grundlegende Kriterien der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden. Bei Defiziten, zum Beispiel in der Neutralität der Staatsverwaltung, der systemischen Beeinträchtigung des Justizwesens oder anderer Grundrechte, die wesentlich sind für eine ordnungsgemäße Verausgabung von EU-Geldern, ist die neue Konditionalitätsverordnung unmittelbar anzuwenden.
Europäische Datenstrategie:
Wir müssen ein ‚Schengen‘ für Daten in Europa aufbauen. Erst die Auflösung unserer Binnengrenzen und die Abschaffung von Zollkontrollen haben dem europäischen Projekt zu Größe verholfen. Es wird Zeit, dass wir diese Idee mit Hilfe einer europäischen Datenstrategie auch auf den digitalen Raum übertragen. Daten sind eine wesentliche Ressource für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Nur wenn wir unsere nationalen Datensilos öffnen und Daten, die heute noch oft ungenutzt in öffentlichen Einrichtungen oder auf den Festplatten unserer KMUs verstauben, europäisch verknüpfen und nutzbar machen, können wir beispielsweise künstliche Intelligenz „Made in Europe“ erfolgreich vorantreiben. Transparenz, Datenschutz und Cybersicherheit müssen dabei weiterhin einen hohen Stellenwert haben. Das ist der ‚European way of data‘, der uns von den amerikanischen Datenkraken klar unterscheiden soll.
Eigenmittelbeschluss im EU-Wiederaufbaufonds:
Das bisherige Einnahmesystem der EU ist undurchsichtig, unfair und reformbedürftig. Eine Überarbeitung ist dringend nötig. Mit der Abstimmung am vergangenen Donnerstag gehen wir in diese Richtung und geben grünes Licht für die Finanzierung des Wiederaufbaufonds. Nur so wird der EU die seriöse Gegenfinanzierung des EU-Corona-Aufbauprogramms gelingen und den Europäern konkrete Ergebnisse über den Haushalt liefern. Dass die direkten Einnahmen zur Rückzahlung der Schulden aus dem Wiederaufbaufonds verwendet werden sollen, ist das richtige Signal. Wir wollen die Kosten und Zinslast des Aufbaufonds weder auf künftige europäische Haushalte übertragen, noch der nächsten Generation überlassen. Klar ist: Ohne neue Einnahmen würden die Bürger später im langfristigen EU-Haushalt nach 2027 mit Steuern oder Kürzungen belastet werden. Nun kommt es auf die Mitgliedstaaten und den Rat an, um die Einnahmeseite des Programms zu ratifizieren. Nur dann kann das Corona-Konjunkturprogramm starten. Leider ist der Eigenmittelbeschluss bisher nur in weniger als der Hälfte der Mitgliedstaaten ratifiziert worden. Je länger die Verzögerung dauert, desto später wird sich Europa wirtschaftlich erholen. Das können wir uns nicht leisten. Hintergrund: Die EU braucht neue Einnahmen, um die Kosten für den neuen Konjunkturfonds zu decken. Während der Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 konnte das Parlament einen verbindlichen Fahrplan für die Einführung neuer EU-Einnahmequellen durchsetzen. Dieser Fahrplan ist Teil eines rechtsverbindlichen Textes, der sich an den politischen Prioritäten der EU wie Nachhaltigkeit und Steuergerechtigkeit orientiert. Er beinhaltet eine Digitalsteuer, eine Plastikabgabe sowie einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus, um unfairen Wettbewerb durch außereuropäische Klimaverschmutzer zu verhindern.