Ergebnisse der 2. Plenarwoche im Mai

Zum Abschluss der 2. Plenarwoche im Mai, die wichtigsten Ergebnisse aus Brüssel wie gewohnt kurz zusammengefasst:

Debatte um die EU-Erweiterung und Rede der Präsidentin von Moldau
Moldau hat nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine keine Zeit verloren und einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. In diesem Zusammenhang konnte die Präsidentin der Republik, Maia Sandu, am Mittwoch im Europäischen Parlament begrüßt werden, die eine klare pro-europäische Ausrichtung für ihr Land verfolgt. Im Zuge der Aussprache wurde auch der Stand der EU-Erweiterung durch Albanien und Nordmazedonien debattiert. Beide Länder erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme von formellen Beitrittsverhandlungen. Mit der Änderung des Namens zu Nordmazedonien hat insbesondere Skopje dafür weitreichende Zugeständnisse gemacht. Leider blockiert nun Bulgarien die Aufnahme, in einem kaum nachzuvollziehenden Streit um Ursprung und Gemeinsamkeiten der bulgarischen und nordmazedonischen Sprache oder Sprachen. Wir setzen uns dafür ein, dass Bulgarien dieses Veto endlich aufgibt damit Europa sein Versprechen gegenüber Nordmazedonien und Albanien halten kann.

Europaparlament fordert Sanktionen für Gerhard Schröder
Der österreichische Altkanzler Wolfgang Schüssel, Frankreichs Ex-Premierminister Francois Fillon oder der ehemalige finnische Premierminiser Esko Aho: Sie alle arbeiteten nach ihrer politischen Karriere, teils für viele Jahre, für russische Firmen. Aber im Gegensatz zum deutschen SPD-Altkanzler Gerhard Schröder haben sie ihre lukrativen Posten nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine aufgeben. Schröder aber weigert sich standhaft, sich von seinen Posten als bekanntester Putin-Lobbyist Deutschlands zurückzuziehen. Aus deutscher Sicht ist die Sache peinlich. Gerade außerhalb Deutschlands wird die Personalie Schröder sehr genau wahrgenommen. Doch der politische Druck auf ihn wird nun immer größer. In einer Entschließung des Europaparlaments, die diese Woche eine breite Mehrheit fand, wird Schröder aufgefordert, von seinen russischen Ämtern zurückzutreten und die EU-Mitgliedstaaten werden aufgerufen, Gerhard Schröder auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Damit könnten Vermögenswerte Schröders innerhalb der EU eingefroren werden.

Und damit nicht genug: Am selben Tag hat auch der Deutsche Bundestag beschlossen, Schröder einen Teil seiner Privilegien zu streichen. In Zukunft wird er kein staatlich finanziertes Altkanzler-Büro mehr haben. CDU und CSU hatten sich in Berlin auch für die Streichung seines „Ehrensold“ genannten Ruhegehalts von 10.000 ausgesprochen, solange er auf der russischen Gehaltsliste steht. Leider war dies mit der Ampel und speziell Schröders SPD nicht zu machen. Die SPD muss sich dringend Gedanken machen, ob sie ihren Altkanzler noch in ihrer Partei dulden kann.

Strafverfolgung von Kriegsverbrechen in der Ukraine
Männer, Frauen und Kinder werden im 21. Jahrhundert mitten in Europa hingerichtet, gefoltert, vergewaltigt oder entführt. Gleichzeitig zerstören russische Truppen in der Ukraine gezielt Krankenhäuser, Schulen und Wohnhäuser. Die grauenhaften Bilder dieser Verbrechen aus Butscha und Irpin dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Die Gräueltaten an der ukrainischen Zivilbevölkerung dürfen nicht ungesühnt bleiben. Jeder einzelne Täter sowie die Hintermänner müssen für diese Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Der russische Präsident Putin und sein Komplize Lukaschenko sind letztendlich verantwortlich für diese Gräuel. Auch sie dürfen nicht straffrei davonkommen.

Wir fordern deshalb die Einrichtung eines Internationalen Sondertribunals, das mit der Untersuchung und Verfolgung der auf ukrainischem Boden begangenen Kriegsverbrechen infolge des Angriffskrieges betraut wird. Die EU-Institutionen, insbesondere die Europäische Kommission, müssen so bald wie möglich alle erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sowie administrative, investigative und logistische Unterstützung für die Einrichtung dieses Gerichtshofs bereitstellen. Die zugehörige Entschließung dazu wurde am heutigen Donnerstag durch das Parlament angenommen. Die von der Kommission vorgeschlagene Stärkung des Mandats von Eurojust im Hinblick auf Analyse, Sicherung und Weitergabe von Beweismaterial ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Ermittlungen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass die Kontrollen an den EU-Außengrenzen weiterhin sorgfältig durchgeführt werden. Es gilt sicherzustellen, dass Kriegsverbrecher nicht unbemerkt in die EU einreisen und untertauchen können.

Mindeststeuern für multinationale Unternehmen
Das Parlament hat heute zudem einen Vorschlag der Europäischen Kommission (mit Änderungen) zur Umsetzung des jüngsten internationalen Abkommens über einen globalen Mindeststeuersatz von 15 % angenommen. Im Zuge der Änderungen wurde eine Überprüfungsklausel eingeführt, die eine Überprüfung der jährlichen Umsatzschwelle vorsieht, ab der ein multinationales Unternehmen dem Mindeststeuersatz unterliegt. Außerdem ist eine fordern sie eine Bewertung der Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Entwicklungsländer vorgesehen. Darüber hinaus sollen bestimmte von der Kommission vorgeschlagene Ausnahmeregelungen eingeschränkt und die Möglichkeit des Missbrauchs der Vorschriften begrenzt werden, insbesondere durch die Einführung eines speziellen Artikels mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken. Der Bericht, der die Stellungnahme des Parlaments darstellt, wird nun an den Rat weitergeleitet, der einen endgültigen Text einstimmig annehmen muss.

Mindestspeicherpflicht für Gas in der EU
Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Mindestspeicherpflicht für Gas geeinigt. Bis zum 1. November 2022 sollen mindestens 80 % der Speicher gefüllt sein. Für die kommenden Jahre wurde das Ziel auf 90% festgelegt. Die EU wird zudem gemeinsam versuchen, in diesem Jahr bereits 85 % der unterirdischen Gasspeicherkapazität in der EU zu füllen.

Klar ist dabei, dass diese Vorgaben nur deshalb eingesetzt werden, weil die Kraft des Marktes alleine nicht mehr ausreicht, die nun festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen. Für diejenigen Gas-Unternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Auffüllung nicht nachkommen und deren Speicherstände verdächtig niedrig sind, steht eine Verkürzung ihrer Zertifizierung bevor. Die freiwillige gemeinsame Beschaffung von Gas ist ein entscheidendes Instrument zum Aufbau der Gas-Vorräte in der EU. Wenn die Mitgliedstaaten ihre Gaseinkäufe gemeinsam tätigen, stärken sie damit die strategische Energiesicherheit und tragen gleichzeitig zu einer Verringerung der Preisschwankungen bei.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament