Ralf Seekatz MdEP - Für Rheinland-Pfalz in Europa

Einführung von Bargeldobergrenzen: Der Kampf gegen die Geldwäsche darf nicht das Ende vom Bargeld sein.

Die EU-Kommission plant Bargeldzahlungen über 10.000 Euro im nächsten Anti-Geldwäsche-Paket zu verbieten. Das Verhindern von Geldwäsche ist wichtig im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, darf aber nicht zur Abschaffung des Bargeldes führen.

Schon heute gibt es in der EU einige Staaten, die eine Bargeldobergrenze eingeführt haben. In Griechenland liegt sie mit 500 Euro besonders niedrig. In Frankreich müssen Beträge über 1000 Euro per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden; für Ausländer liegt die Obergrenze bei 10 000 Euro. In Italien sind maximal 2999 Euro in bar zulässig, in Polen 15 000 Euro. Generell gilt: Wer mit 10 000 Euro und mehr von der EU in andere Länder reisen will, etwa in die Schweiz, muss das Geld bei der Zollkontrolle anmelden.

In Deutschland gibt es derzeit noch keine Obergrenze. Wer allerdings mehr als 10 000 Euro in bar bezahlen möchte, muss einen Ausweis vorlegen. Der Händler muss die Angaben aufzeichnen und aufbewahren. Für den anonymen Kauf von Gold und anderen Edelmetallen liegt die Grenze bei 2000 Euro.

Ist es folglich richtig, dass nun eine europaweit einheitliche Obergrenze eingeführt wird?

Ich sehe das kritisch. Wir müssen mit Augenmaß handeln!

Bargeld ist ein Faktor der Geldwäsche erleichtert – das ist unbestritten. Es ist aber schon ein Unterschied, ob Immobilien, Edelmetalle oder ein Kleinwagen in bar erworben werden. Auch mit niederschwelligen Mitteln, zum Beispiel erweiterten Dokumentationspflichten, kann ein Geldwäscherisiko verringert werden. Es ist nicht notwendig, gleich mit dem größten Kaliber zu feuern und die europäischen Bürger zu bevormunden.

Dass die Europäische Kommission den Kampf gegen das Schwarzgeld nun verschärfen will und dabei vielleicht über das Ziel hinausschießt, liegt aber auch an den Mitgliedsländern selbst. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel das SPD geführte Finanzministerium in Deutschland einen Berg von unbearbeiteten Verdachtsfällen vor sich herschiebt. Es macht keinen Sinn den Bürger mit überzogenen Einschränkungen zu schikanieren, solange Olaf Scholz seine Hausaufgaben in Deutschland nicht erledigt und die schon bestehenden Regelungen nicht umsetzt. Diese lethargische Arbeitsweise hat Deutschland bereits im Februar dieses Jahres eine Rüge der Europäischen Kommission beschert, da bisher noch nicht einmal die vierte Geldwäscherichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt ist.

In Deutschland befinden sich aktuell etwa 268 Milliarden Euro Bargeld als Banknoten im Umlauf. Davon werden etwa 200 Milliarden Euro privat „gehortet“. Ich möchte, dass auch in Zukunft der Bürger noch frei entscheiden kann, ob er den Kleinwagen in bar bezahlt. Dass Auflagen und Nachweispflichten im Kampf gegen die Geldwäsche verschärft werden müssen ist unstrittig und notwendig. Ein generelles Verbot greift aber unverhältnismäßig in die Freiheit vieler (vor allem deutscher) Bürger ein und schießt weit über das Ziel hinaus.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament