Eine E-Mail ist in Sekunden beim Empfänger, digitale Einkäufe werden in Sekundenschnelle abgewickelt, die Überweisung von einem deutschen Konto zu einem anderen wird von einigen Banken aber um bis zu zwei Tage verzögert. Das ist nicht akzeptabel!
Was technisch schon lange möglich ist und in anderen EU-Ländern wie zum Beispiel Belgien schon längst normaler Alltag ist, wird nun dank des Europäischen Parlaments zum europaweit einheitlichen Standard.
Im Straßburger Plenarsaal haben wir eine maßgebliche Reform im Zahlungsverkehr auf den Weg gebracht: Die neue Verordnung für Echtzeitüberweisungen leitet die Ära der Sofortüberweisungen ein. Der Zahlungsverkehr wird damit effizienter und zeitgemäßer – und zwar zu denselben Konditionen wie herkömmliche Überweisungen. Banken können den Service von Sofortüberweisungen nicht mehr als Premiumdienstleistung anbieten und extra berechnen. Die bisherige Praxis einiger Banken, für Sofortüberweisungen zusätzliche Gebühren zu verlangen, wird durch die Verordnung somit beendet. Der Gesetzgeber hat sich hier bewusst für eine sehr verbraucherfreundliche Lösung entschieden.
Wir gehen einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen, effizienten und verbraucherfreundlichen Finanzwelt. Mit dieser Entscheidung müssen wir aber auch Initiativen wie die Einführung des digitalen Euros noch genauer prüfen. Den großen Vorteil der sofortigen Zahlungsabwicklung leistet die Sofortüberweisung genauso gut wie der digitale Euro.
Daher sollten untersucht werden, wie und ob der digitale Euro ausgestaltet werden muss, damit er überhaupt einen Mehrwert darstellt.