Die geplante EU-Pflanzenschutzverordnung und ihre Folgen

Auf Einladung des CDU-Kreisverbandes Rhein-Hunsrück war ich in Oberwesel, um über die geplante EU-Pflanzenschutzverordnung und ihre Folgen für Winzer und Weinwirtschaft zu sprechen. Hierbei ist es für mich wichtig, eine Sache festzuhalten: Der Vorschlag der EU-Kommission in der vorliegenden Fassung, der ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten „empfindlichen Gebieten“ vorsieht, ist realitätsfern und nicht umsetzbar.

Nicht nur die Natura2000-Gebiete, sondern auch die landwirtschaftlichen Schutzgebiete, die über ein Viertel der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland ausmachen: Sie sind daher von großer Bedeutung für die Landwirtschaft und ebenso für den Weinbau. Da es bisher kaum praktischen Alternativen gibt, ist ein Totalverbot schlicht nicht umsetzbar. Aber es gibt Hoffnung: Die EU-Kommission zeigt sich durchaus kompromissbereit und will einen Vorschlag prüfen, vorerst nur die risikoreichsten Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Die linken Fraktionen im europäischen Parlament drängen dagegen auf die ursprüngliche Fassung, teils gar auf eine Verschärfung.

Für mich, die CDU/CSU und die gesamte EVP-Fraktion ist dagegen folgendes klar: Umwelt- und Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass Landwirte und Weinbauern nicht mehr produzieren können – ein schrittweiser Wandel um die Agrarbranche ist hier eindeutig zielführender!

Vielen Dank an für den offenen und sachlichen Austausch und die gute Moderation von dem CDU-Kreisvorsitzenden Tobias Vogt, der als Landtagsabgeordneter das Thema auch in Mainz kritisch begleiten wird.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament