Ralf Seekatz MdEP - Für Rheinland-Pfalz in Europa

Auf Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln geeinigt

Vertreter des Europaparlaments und Regierungsvertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein Verfahren zur Kürzung von ️ EU-Mitteln bei bestimmten Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit geeinigt.
Wesentliche Forderungen des Parlaments konnten wir durchsetzen:
  •  Die Unabhängigkeit der Justiz und schwerwiegende Steuervergehen gehören ausdrücklich zum Anwendungsbereich.
  • Die Definition von Rechtsstaatlichkeit bezieht sich auf die im EU-Vertrag verankerten Grundwerte der Union und die Kopenhagener Kriterien. Verstöße gegen diese stellen nicht nur ein Rechtsstaatlichkeitsproblem, sondern auch ein Problem für die finanziellen Interessen der EU dar.
  • Das Verfahren zur Eröffnung von Sanktionen kann nicht über Jahre hinweg verschleppt oder mutwillig von einzelnen Mitgliedstaaten blockiert werden.
  • Der Schutz von Empfängern von EU-Geldern und Begünstigten gemeinnütziger Projekte, Bürgerinnen und Bürger, NGOs, Landwirte und Firmen wird sichergestellt. Diese sollen nicht für Fehler und Versäumnisse ihrer Regierungen bestraft werden.
Die neue Verordnung ist praktikabel und bietet uns endlich effektive Sanktionsmöglichkeiten gegen Missbrauch von EU-Geldern.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament