Antrag auf „Notwein“ – schnelle Hilfe für existensbedrohte Weinbaubetriebe in der Katastrophenregion

„Die Hochwasserkatastrophe hat unter anderem bei unseren Winzerinnen und Winzern an der Ahr enorme Schäden verursacht und diese in Existenznot gebracht. Viele Weinflaschen konnten bisher unbeschadet geborgen werden, jedoch sind bei einem Großteil die Etiketten abgelöst oder nicht mehr lesbar. Aufgrund der Kennzeichnungsvorgaben für Weinflaschen können die Flaschen, bei denen das Etikett abgelöst oder nicht mehr lesbar ist, nicht verkauft werden. Deshalb wollen wir diesen qualitativ einwandfreien Wein durch die Einführung des Begriffes „Notwein“ in den Verkehr bringen.“ So Christine Schneider MdEP (CDU), die zusammen mit Ralf Seekatz MdEP (CDU) diesen existenzerhaltenden Vorschlag eines Winzers sowohl der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), als auch der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen (CDU) und dem zuständigen Agrarkommissar unterbreitet haben.

So kann den geschädigten Betrieben in den betroffenen Gebieten unbürokratisch und zielgerichtet geholfen werden. Der „Notwein“ könnte ohne Etikett in den Verkehr gebracht werden und sämtliche Behältnisse des „Notweins“ müssen beim Inverkehrbringen mit Begleitpapieren versehen werden. Diese Begleitpapiere sollten alle relevanten Angaben enthalten, die normalerweise verpflichtend auf dem Etikett des Behältnisses (Weinflaschen) angebracht sind, und die Produktqualität belegen. Diese Ausnahme der Vermarktung des „Notweins“ sollte streng auf die Weine eines genau benannten Gebietes begrenzt sein und auch nur für eine gewisse Zeit gelten. „Wir hoffen, eine Initiative in Richtung der Europäischen Kommission starten zu können und mit einer Ausnahmegenehmigung unsere Weinwirtschaft unterstützen zu können.“ so Schneider.

Das persönliche Leid, besonders das der Familien, die Todesopfer zu beklagen haben, kann kein Geld der Welt ausräumen. Aber es wird wichtig sein, allen beim Wiederaufbau zu helfen. Derzeit gilt die finanzielle Unterstützung an erster Stelle. Christine Schneider und Ralf Seekatz waren vor Ort in Krisengebiet und haben Kontakt zu direkt betroffenen Opfern.

Wenn Sie helfen wollen, dann spenden Sie an den Förderverein „Christine Schneider hilft e.V.“ auf das Konto: IBAN: DE70 5485 0010 1700 9912 90 Verwendungszweck: FLUTOPFER
Ihre Hilfe kommt direkt und sicher bei den Betroffenen an. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament