Anti-Geldwäschepaket

Nach zwei Jahren und sehr zähen und schwierigen Verhandlungen zum Anti-Geldwäschepaket konnte im Trilog zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Parlament in der vergangenen Woche endlich ein Ergebnis erzielen. Als Berichterstatter meiner EVP-Fraktion bin ich mit dem Ergebnis zufrieden.

Das wichtigste vorweg: Das Bargeld bleibt!

Was wir erreicht haben:

Eine hohe Barzahlungsobergrenze, die dem entspricht, was in Deutschland schon heute gilt:

Die Europäische Kommission hatte in ihrem Verordnungsvorschlag eine Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen. Sozialdemokraten, Grüne und Liberale hatten völlig die Lebenswirklichkeit aus den Augen verloren und wollten eine Barzahlungsobergrenze von 3.000 Euro in der EU einführen. In zähen Verhandlungen konnten wir im Europäischen Parlament eine Obergrenze von 7.000 Euro erkämpfen. Im Trilog wurde der Wert letztendlich auf 10.000 Euro korrigiert. Damit können wir leben, schließlich müssen Kunden in Deutschland bei Bankeinzahlungen über 10.000 Euro schon heute einen Nachweis über die Herkunft erbringen. Die Obergrenze gilt nicht für Geschäfte unter Privatpersonen.

Wirtschaftlich Berechtigter:

Der risikobasierte Ansatz konnte sich durchsetzen, mit dem wir die großen Fische fangen wollen. Das bedeutet, dass Geldwäschebekämpfung auch in der Praxis umsetzbar bleibt und unsere Bürger, aber auch die vielen kleinen und mittleren Banken und Sparkassen nicht mit völlig unverhältnismäßiger Bürokratie und Überregulierung drangsaliert. Der Schwellenwert zur Ermittlung der Eigentumsbeteiligung, aber man als wirtschaftlicher Berechtigter gilt, bleibt bei 25 Prozent. Somit weichen wir in Europa nicht vom internationalen Standard ab. Außerdem gibt es einen neuen Schwellenwert von 15 Prozent, der in Situationen mit höherem Risiko gelten soll.

Politisch Exponierte Personen (PEPs):

Wenn es nach der linken Seite des Hauses gegangen wäre, wäre ab sofort jeder Bürgermeister, ob ehrenamtlich oder nicht, inklusiver seiner Geschwister als politisch exponierte Person behandelt worden. Diese werden mit erhöhtem Risiko zur Geldwäsche eingestuft und aus diesem Grund deutlich engmaschiger überprüft. Ein Schlag ins Gesicht für das Ehrenamt. Wir konnten durchsetzen, dass erst Bürgermeister von Städten ab 50.000 Einwohnern als PEPs eingestuft werden. Bei Geschwistern gilt die erhöhte Prüfungspflicht nur bei Mitgliedern von Regierungsmitgliedern.

Profifußball:

Zukünftig gibt es erhöhte Sorgfaltspflichten für Fußballvereine der ersten Profiligen der Mitgliedstaaten. Das gilt auch für Spielerberater. Wir konnten verhindern, dass anderen Sportarten und sämtlichen Fußballvereinen von der zweiten und dritten Bundesliga umfangreiche Prüfungspflichten auferlegt werden. Wichtig für meist eh schon klamme Kassen, abseits der schillernden Welt der 1. Fußballbundesliga.

Insgesamt ein gutes Ergebnis, mit dem wir es schaffen können, den großen Fischen in der organisierten Kriminalität, Clans und Oligarchen das Handwerk zu legen, das aber für den durchschnittlichen deutschen Bürger keine besonderen Veränderungen mit sich bringt, bürokratische Verschärfungen für Banken einschränkt und den abermals vorgetragenen ideologischen Irrsinn von Linken, Sozialdemokraten und Grünen in die Schranken weist.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament