Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU haben mit großer Mehrheit für eine Übergangsregelung gestimmt, die es Online-Plattformen erlaubt, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet aufzuspüren und zu melden. Dank zweier Äderungsanträge, unterstützt durch Grüne, SPD, Liberale, freie Wähler sowie Links- und Rechtsextreme, kann diese aber vorerst nicht angewendet werden und wird an den Rat zurückverwiesen!
Die Debatte wurde erneut vom Schlagwort der angeblichen „Chatkontrolle“ dominiert. Tatsächlich wird durch die Übergangsregelung aber keine allgemeine Überwachung privater Chats eingeführt. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von WhatsApp, Signal und anderen Messengern wird auch zukünftig nicht angetastet. Es geht ausschließlich darum, Anbietern weiterhin die freiwillige Möglichkeit zu geben, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Grooming zu erkennen, zu melden und zu entfernen. All dies unter Wahrung der Datenschutz-Grundverordnung und der ePrivacy-Verordnung.
Diese Regelung bestand bereits über Jahre ist aber im April ausgelaufen, nachdem ihre Verlängerung im Europäischen Parlament blockiert wurde. Damit fehlt vielen Plattformen nun die Rechtsgrundlage für bewährte freiwillige Maßnahmen. Rund 80 Prozent der Hinweise auf Kindesmissbrauch stammten bislang aus diesen Meldungen. Seit dem Auslaufen der Regelung gehen den Strafverfolgungsbehörden täglich zehntausende Hinweise verloren.
Dabei ist entschlossenes Handeln dringend nötig: Rund 60 Prozent des weltweit bekannten Materials sexuellen Kindesmissbrauchs werden auf Servern in Europa gespeichert. Gleichzeitig nimmt die Verbreitung KI-generierter Missbrauchsdarstellungen rasant zu.
Kinderschutz und Datenschutz sind kein Widerspruch. Unsere Kinder verdienen beides: den Schutz ihrer Privatsphäre und einen Staat, der Sexualstraftäter wirksam verfolgt. Deshalb muss die bestehende Rechtslücke jetzt schnell geschlossen werden.
