Europäisches Parlament hat entschieden: Starke Fluggastrechte, mehr Ordnung in der Migrationspolitik und Planungssicherheit im transatlantischen Handel
In dieser Sitzungswoche hat das Europäische Parlament wichtige Entscheidungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, für eine geordnete Migrationspolitik sowie für unsere Wirtschaft getroffen.
Nach jahrelangen Verhandlungen ist der Durchbruch bei der Reform der EU-Fluggastrechte gelungen. Für die CDU/CSU war dabei von Anfang an klar: Eine Verschlechterung der bestehenden Rechte wird es mit uns nicht geben. Viele Mitgliedstaaten wollten Entschädigungsansprüche einschränken – das konnten wir erfolgreich verhindern.
Die bisherigen Entschädigungssummen und Zeitgrenzen bleiben vollständig erhalten. Gleichzeitig profitieren Reisende künftig von zahlreichen Verbesserungen: Flugpreise müssen transparenter ausgewiesen werden, Vergleichsportale zeigen künftig standardmäßig Preise inklusive Handgepäck an. Kinder können kostenlos neben ihren Eltern sitzen, Airlines müssen Passagiere bei Verspätungen oder Flugausfällen automatisch über ihre Rechte informieren und zusätzliche Gebühren, etwa für das Ausdrucken von Bordkarten, kleinere Namenskorrekturen oder sogenannte No-Show-Gebühren, gehören künftig der Vergangenheit an. Auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden weiter gestärkt.
Damit setzen wir ein klares Zeichen für einen wirksamen Verbraucherschutz in Europa.
Mit der Verabschiedung der EU-Rückführungsverordnung hat das Europäische Parlament eine entscheidende Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem geschlossen. Für die CDU/CSU ist klar: Wer Schutz braucht, muss Schutz erhalten. Wer keinen Schutzanspruch hat, muss die Europäische Union wieder verlassen. Nur so kann eine faire und glaubwürdige Migrationspolitik dauerhaft funktionieren.
Die neue Verordnung schafft dafür die notwendigen Voraussetzungen. Sie stärkt die Mitwirkungspflichten von Ausreisepflichtigen, erleichtert die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten, verbessert den Informationsaustausch und ermöglicht wirksamere Einreiseverbote. Gleichzeitig wird ein klarer Rechtsrahmen für Rückführungen in Zusammenarbeit mit Drittstaaten geschaffen.
Gerade bei Straftätern und sicherheitsrelevanten Fällen können Rückführungsentscheidungen künftig schneller und konsequenter umgesetzt werden. Die neue Rückführungsverordnung ist damit ein wichtiger Baustein, um den europäischen Asyl- und Migrationspakt erfolgreich umzusetzen und wieder mehr Ordnung, Verlässlichkeit und Kontrolle in der europäischen Migrationspolitik zu schaffen.
Mit der Abstimmung des Europäischen Parlaments wurde außerdem der Weg für die Umsetzung der Turnberry-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den USA endgültig freigemacht. Das Abkommen ist nicht perfekt, aber in einer Zeit handelspolitischer Spannungen ein wichtiger Schritt, um eine weitere Eskalation des Zollkonflikts zu verhindern.
Besonders wichtig ist, dass zentrale Forderungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt wurden. Dazu zählen insbesondere eine sogenannte Sunset Clause mit Überprüfungs- und Auslaufmechanismus sowie Lösungen für Stahl-, Aluminium-, Kupfer- und entsprechende Folgeprodukte. Damit werden die wirtschaftlichen und strategischen Interessen Europas wirksam geschützt.
Für unsere exportorientierte Wirtschaft, gerade auch in Rheinland-Pfalz, bedeutet die Einigung mehr Planungssicherheit für Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze. Unser langfristiges Ziel bleibt dabei ein offener, regelbasierter Handel und möglichst zollfreie Handelsbeziehungen auf beiden Seiten des Atlantiks.
