Konsequentere Rückführungen in Europa

Innenausschuss des Europäischen Parlaments beschließt Position zur neuen EU-Rückführungsverordnung

Abgelehnte Asylbewerber müssen mit Behörden zusammenarbeiten — Rückführungen können in sichere Drittstaaten erfolgen — Abgelehnte Asylbewerber können bis zu zwei Jahre festgehalten werden, wenn sie nicht kooperieren — Für Gefährder gelten strengere Regeln — Finanzielle und operative Unterstützung von Rückführungen durch die EU.

Der Innenausschuss des Europäisches Parlament hat in dieser Woche seine Position zur neuen EU-Rückführungsverordnung beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt für eine glaubwürdige europäische Migrationspolitik. Denn unser gemeinsames Asylsystem funktioniert nur, wenn Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich umgesetzt werden.

Der Vorschlag der Europäische Kommission ist Teil des europäischen Asyl- und Migrationspakts und soll Verfahren deutlich beschleunigen sowie die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten verbessern. Als EVP-Fraktion im Europäischen Parlament haben wir dafür einen tragfähigen Kompromiss vorgelegt, der zentrale Elemente der Position des Rates der Europäischen Union aufgreift.

Künftig sollen abgelehnte Asylbewerber stärker verpflichtet werden, bei ihrer Rückkehr mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Rückführungen können auch in sichere Drittstaaten erfolgen. Wer nicht kooperiert, muss mit klareren Konsequenzen rechnen. In bestimmten Fällen soll zum Beispiel eine längere Festhaltung von bis zu zwei Jahren möglich sein. Für Gefährder gelten zudem strengere Regeln.

Nach der Ausschussentscheidung muss das Plenum des Parlaments die Position noch bestätigen. Anschließend können die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen.

Für mich ist klar: Europa braucht ein Rückkehrsystem, das in der Praxis funktioniert. Die neue Rückführungsverordnung schafft dafür die notwendige Grundlage.

Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU Gruppe
im Europäischen Parlament