Verhandlungsführer von Europaparlament, EU-Mitgliedstaaten und EU-Kommission haben sich darauf geeinigt, Drittstaaten, die die Rücknahme ihrer in der EU ausreisepflichtigen Staatsbürger verweigern, Handelsvorteile zu entziehen.
Entweder die Herkunftsländer kooperieren bei der Rückführung, oder die EU entzieht ihnen Handelsvorteile bis sie Einlenken.
Dieses neue Druckmittel ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspaktes und wird mit dazu beitragen, dass Drittstaaten ihre eigenen in der EU ausreisepflichtigen Staatsbürger wieder aufnehmen. Die EU zeigt damit ihre Entschlossenheit, durchzugreifen und rechtskräftige Abschiebungsentscheidungen durchzusetzen.
